Wiederitzsch, 01.11.2021 - Als wir im Juni dieses Jahres den mit Abstand einsatzreichsten Monat unserer Feuerwehrgeschichte zu verzeichnen hatten (34 Alarmierungen) ahnten wir nicht, dass wir diesen Rekord in kürzester Zeit einstellen würden. Der neue einsatzreichste Monat unserer Wehr ist der Oktober 2021. Ganze 43 Alarmierungen absolvierten unsere Einsatzkräfte! Davon entfallen 28 Einsatzaufträge auf die Beseitigung von Unwetterschäden die am 21. Oktober durch das „Sturmtief Ignatz“ verursacht wurden. An diesem Tag waren unsere Kameraden und Kameradinnen ab 7:30 Uhr bis in die frühen Nachtstunden unterwegs. Sogar das Reservefahrzeug wurde von uns in Betrieb genommen, sodass wir mit zwei Fahrzeugen parallel unterwegs waren. Das war eine riesige Leistung unserer Einsatzabteilung! Die Einsatzorte lagen über das Stadtgebiet verteilt. Die Einsätze waren überwiegend trivial, teilweise aber auch sehr anspruchsvoll.
So zum Beispiel in Lindenthal, wo ein Baum auf ein Wohnhaus zu stürzen drohte. Die Zugänglichkeit war stark eingeschränkt und die Mittel auf unserem Fahrzeug für diese Situation nicht ausreichend, sodass wir das THW mit hinzuziehen mussten. Diese kamen mit ihrem Gerätekraftwagen und der daran montierten Seilwinde ins Spiel und mit gemeinsamen Kräften kamen wir zum Einsatzerfolg. Das war eine tolle Zusammenarbeit, für die wir an dieser Stelle danke sagen wollen. Einige Tage später bedankten sich die Eigentümer noch einmal persönlich bei uns, was uns sehr gefreut hat. Viele Einsatzstellen haben wir aber auch unverrichteter Dinge wieder verlassen, weil deren Schadensbeseitigung nicht in unser Aufgabengebiet fiel. Deshalb möchten wir das an dieser Stelle noch einmal darstellen. Die Feuerwehr kommt dann zum Einsatz, wenn in einer Situation eine unmittelbare Gefahr für Menschen, Tiere, Sachwerte oder die Umwelt besteht. Das ist zum Beispiel im gerade geschilderten Fall gegeben. Oder wenn umgestürzte Bäume Straßen und Wege versperren oder Autos unter sich begraben. Wenn allerdings ein Baum in einem Garten umgestürzt ist und sich keine Person darunter befindet dann räumen wir den Garten nicht auf. Dafür muss der Eigentümer selbst sorgen. Gleiches gilt, wenn ein Baum zwar umzustürzen droht, das jedoch keine unmittelbare Gefahr darstellt. Im öffentlichen Raum sperren wir solche Einsatzstellen ebenfalls nur großflächig ab, das Amt für Stadtgrün ist dann für die Beseitigung der Gefahr zuständig. Manchmal müssen wir die Beseitigung einer Gefahr auch aufschieben und sperren den Bereich dann ebenfalls nur ab. Das passiert meist dann, wenn beispielsweise der Wind noch zu stark ist und eine Tätigkeit für die Einsatzkräfte zu gefährlich wird.