2017 LagerfeuerWarme Sonnenstrahlen, farbenfrohe Gärten, laue Abende. Wer verspürt da nicht die Lust nach einem gemütlichen Abend im Grünen am Grill oder Lagerfeuer? Egal ob im eigenen Garten oder auf einem der acht öffentlichen Grillplätze in der Stadt Leipzig, Vorsicht ist dabei geboten! Jeder der ein Lagerfeuer entzündet oder betreibt ist für die Folgen durch Brandschäden verantwortlich. Damit der Spaß nicht verdorben wird sind einige Pflichten und Regeln zu beachten. Wir verweisen an dieser Stelle nur auf einen kleinen Teil. Lang gelagertes Holz sollte vor dem Verbrennen nochmals umgeschichtet werden, da sich in der Zwischenzeit in den Hohlräumen kleine Tiere ihr Zuhause eingerichtet haben können. Das Verbrennen von Abfällen, Grünverschnitt, Laub und sonstigem behandelten Holz ist verboten. Ebenso sind ab der Waldbrandwarnstufe 4 (hohe Gefahr) Lagerfeuer verboten (§ 9 Polizeiverordnung der Stadt Leipzig). Auf eine sichere Entfernung zu brennbaren Gegenständen und Objekten sollte auf jeden Fall geachtet werden, Funkenflug ist zu vermeiden. Ein geeignetes Löschgerät für den Notfall sollte man auch parat zu haben.

Regelmäßig kommt es vor, dass die Feuerwehr zu einem Feuerschein gerufen wird, der sich vor Ort dann als harmloses Lagerfeuer erweist. Der Anrufer hat in diesem Fall nichts zu befürchten, hier gilt die Devise "Lieber einmal zu oft angerufen als einmal zu wenig.". Jedoch treffen wir auch oft genug auf Lagerfeuer, von denen eine echte Gefahr ausgeht. Zum Beispiel ist kein ausreichender Sicherheitsabstand zu brennbaren Objekten gegeben oder die Flammen schlagen zu hoch oder auch die Größe des Haufens trägt schlicht den Charakter einer Hexenverbrennung denn eines Lagerfeuers. Dann folgt dem Hausbesuch der Feuerwehr wenig später eine Kostennote der Stadtverwaltung.

Ein Lagerfeuer kann gegen den Willen desjenigen der es betreibt durch die Feuerwehr gelöscht werden, wenn:

  • die Polizei, das Ordnungsamt, das Amt für Umweltschutz oder die untere Forstbehörde dies anweist und die beaufsichtigende Person nicht in der Lage ist, das Feuer selbst zu löschen oder
  • Gebäude oder andere Sachgüter gefährdet sind oder
  • Anwohner durch Rauch belästigt werden.

Das INFOBLATT LAGERFEUER, herausgegeben von der Stadt Leipzig, enthält die wichtigsten Hinweise zum sicheren Betreiben eines Lagerfeuers und bietet uns eine Entscheidungshilfe ob ein spaßiger Abend fortgeführt werden kann oder ein jähes Ende findet.

Weitere Hinweise zum Grillen und zu Lagerfeuern auf öffentlichen und privaten Plätzen finden Sie auch im Internet unter www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung oder über das Bürgertelefon der Stadt Leipzig unter der Rufnummer 0341/123-0.

Auf jeden Fall wünschen wir Ihnen dabei viel Vergnügen! Und wenn ein Feuer doch mal außer Kontrolle gerät - unter der Telefonnummer 112 wird Ihnen geholfen.

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