Hinweise zu Lagerfeuern
Warme Sonnenstrahlen, farbenfrohe Gärten, laue Abende. Wer verspürt da nicht die Lust nach einem gemütlichen Abend im Grünen am Grill oder Lagerfeuer? Egal ob im eigenen Garten oder auf einem der acht öffentlichen Grillplätze in der Stadt Leipzig, Vorsicht ist dabei geboten! Jeder der ein Lagerfeuer entzündet oder betreibt ist für die Folgen durch Brandschäden verantwortlich. Damit der Spaß nicht verdorben wird sind einige Pflichten und Regeln zu beachten. Wir verweisen an dieser Stelle nur auf einen kleinen Teil. Lang gelagertes Holz sollte vor dem Verbrennen nochmals umgeschichtet werden, da sich in der Zwischenzeit in den Hohlräumen kleine Tiere ihr Zuhause eingerichtet haben können. Das Verbrennen von Abfällen, Grünverschnitt, Laub und sonstigem behandelten Holz ist verboten. Ebenso sind ab der Waldbrandwarnstufe 4 (hohe Gefahr) Lagerfeuer verboten (§ 9 Polizeiverordnung der Stadt Leipzig). Auf eine sichere Entfernung zu brennbaren Gegenständen und Objekten sollte auf jeden Fall geachtet werden, Funkenflug ist zu vermeiden. Ein geeignetes Löschgerät für den Notfall sollte man auch parat zu haben.